Über uns

Kontinuität, Diskretion, Vertrauen, das persönliche Verhältnis und natürlich Kompetenz und Effizienz sind die wichtigsten Pfeiler der seit 1920 als erweiterter Familienbetrieb geführten Kanzlei.

Die Advokatur Hauser & Hauser war und ist in erster Linie ein Family Office, d.h. wir betreuen Familien und deren Güter in rechtlicher und struktureller Hinsicht über Generationen und übernehmen auch die Vermögensverwaltung selbst, allerdings nur im konservativen Rahmen.

Hauser & Hauser Rechtsanwälte, Inhaber Tobias Hauser («Hauser & Hauser») verfügt über FINMA-Bewilligungen als Vermögensverwalter und Trustees.

Unser berufliches Denken und Handeln trägt immer noch die Verantwortlichkeitsgene in sich, als begründetes Vertrauen die Basis der Klientenbeziehung war und es noch nicht notwendig war Missbräuchen mit hoher Regelungsdichte, komplizierten Formularen und kostspieligen Kontrollen zu begegnen.

Hauser & Hauser war bei der Entwicklung und Handhabung des Schweizer Interpreten- und Urheberrechtes beteiligt und ist noch heute in verschiedenen Bereichen des Kunst- und Immaterialgüterrechtes engagiert.

Als Advokatur ist Hauser & Hauser nicht nur beratend, sondern auch forensisch tätig, wobei nebst dem Bereich Vertretung in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten viele klassische Gebiete der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht abgedeckt werden.

Trotz der Kleinheit der Boutique ermöglicht die internationale Vernetzung und Erfahrung eine gut funktionierende Koordination mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen, so dass in den Bereichen Recht und Wealth Management eine Rundumbetreuung angeboten werden kann.

Zusammengefasst umfasst die Betreuung hauptsächlich diejenigen Bereiche, mit denen im Leben von Privatpersonen (sowie danach) und deren Familien zu rechnen ist, einschliesslich Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Investitionsangelegenheiten, Vermögensstrukturierung, Rechtsdurchsetzung, Vertragsrecht, Strafrecht, Urheberrecht etc.

Aufgrund der internationalen und schweizerischen regulatorischen Entwicklungen beschäftigt sich die Kanzlei nun schon seit vielen Jahren in zunehmendem Mass mit Compliance-Angelegenheiten. GWG- und andere Compliance-Abklärungen können aber auch gesondert angeboten werden, wobei wir auch auf diesen Gebieten auf bewährte drittseitige Fachkräfte zugreifen können, sofern dies aus Kapazitäts- oder anderen Gründen sinnvoll erscheint.